Vienna City Apartments sind vollständig möblierte und umfassend ausgestattete Wohnungen die zu Beherbergungszwecken von Gästen vermietet werden. Im Mietpreis enthalten sämtliche Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bettwäsche und Handtücher sind im Preis inbegriffen, Verbrauchsmaterial wie WC-Papier oder Spülmittel sind vorhanden.
Als Gast gilt im Zweifelsfall der Besteller, auch wenn er für andere Personen bestellt oder mitbestellt hat.
Rauchen ist nur außerhalb der Wohnung erlaubt. Das Mitbringen von Haustieren ist auf Anfrage und gegen Erlag einer Kaution gestattet.
Das Apartment darf nicht an andere Personen weitervermietet bzw. untervermietet werden.
Wir haften nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Eigentum oder Verletzungen und Erkrankungen des Gastes.
Etwaige Beschwerden oder Mängel müssen sofort übermittelt werden, damit wir so schnell wie möglich die Behebung des Problems veranlassen können.
Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zwei Wochen.
Bei jeder Buchung ersuchen wir um eine 20 % ige Anzahlung, der Rest ist fällig bei Ankunft.
Im Falle einer Stornierung Ihrer Buchung bis 21 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstermin wandeln wir die geleistete Anzahlung in ein Guthaben um. Sie können dieses Guthaben innerhalb eines Jahres für eine Buchung unseres City Apartments verwenden.
Stornieren Sie innerhalb der letzten drei Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstermin oder ist die Jahresfrist abgelaufen, verfällt die Summe.
Wir akzeptieren gerne Zahlungen mittels Banküberweisung, via PayPal oder bar.
Am Anreisetag ist Ihr Apartment bis spätestens 17.00 für Sie bereit. Am Abreisetag bitten wir Sie, die Wohnung bis spätestens 10 Uhr freizugeben. Gepäck können wir gerne tagsüber deponieren.
Wir verfügen über keine ständig besetzte Rezeption und ersuchen daher um die Bekanntgabe der Ankunftszeit damit wir Sie begrüßen können und Ihnen das Apartment und die Schlüssel übergeben können.
Das österreichische Meldegesetz schreibt vor, dass jeder Unterkunftsnehmer polizeilich gemeldet wird.
Zu diesem Zweck muss jeder Gast vor Apartmentbenutzung ein dafür vorgesehenes Gästeblatt wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschreiben. Ehepartner und Kinder des Ausfüllens können miterwähnt werden und müssen kein eigenes Gästeblatt ausfüllen.
Die Gästeblätter werden von uns verwahrt und werden - außer an die Inspektoren der Hotelpolizei - nicht an Dritte weitergegeben.
Jeder Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich Personen im Apartment nächtigen, die ein solches Gästeblatt ausgefüllt haben.
Der Gast muss uns als Unterkunftsgeber von uns beauftragten Personen jederzeit Zutritt gewähren um Inspektionen, Reinigungen oder Reparaturen durchzuführen zu können. Wie tragen selbstverständlich dafür Sorge, die Privatsphäre des Kunden soweit wie möglich zu wahren und wird den Zutritt soweit als möglich zuvor ankündigen.
Der Gast hat die Pflicht, das Apartment und dessen Einrichtung und Inventar pfleglich zu behandeln, als wäre es sein Eigentum.
Der Gast übernimmt alle Kosten für die Behebung von Schäden, die von ihm mutwillig oder durch unsachgemäße Behandlung herbeigeführt werden (z.B.: Brandspuren, Beschädigung oder grobe Verschmutzung von Möbeln/Textilien, Glasbruch, etc.) in voller Höhe.
Bei Verlust eines Schlüssels muss der Gast die Kosten für den Einbau eines neuen Schlosses inklusive 6 Schlüssel übernehmen.
Die Gäste sind dafür verantwortlich, Ihren Abfall regelmäßig in den dafür vorgesehenen Sammelbehälter im Müllraum im Erdgeschoss des Gebäudes zu entsorgen.
Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung des Apartments. Bei höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und die mit angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge.
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung, die dem ursprünglichen Parteiwillen entspricht.
Der Gerichtsstand ist für alle Apartments in Wien.
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