Markus Swittalek (CoAutor)
Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrechts
Historische Architektur schützen und für die Zukunft rüsten
Der baurechtliche Konsens wird auch bei wenig umfangreichen Umbauvorhaben leicht bedroht. Dann finden aktuell geltende Rechtsvorschriften Anwendung. Diese sind in der Regel aber für Neubauvorhaben konzipiert und würdigen wenig die besonderen Qualitäten historischer Gebäude. Brandschutz und Benützungssicherheit sind zentrale Themen. Die Erreichung des Schutzzieles soll im Vordergrund stehen, die Art, wie dieses erreicht wird, muss aber einer Einzelfallbeurteilung obliegen. Im Schadensfall ist entscheidend, ob sich das Gebäude im Zustand des baurechtlochen Konsenses befunden hat – auch dann, wenn dieser Konsens bereits vor langer Zeit erwachsen ist und nicht den aktuellen baurechtlochen Bestimmungen entspricht.