Markus SWITTALEK (CoAutor)
Bauen im historischen Bestand historische Architektur erhalten und für die Zukunft rüsten, in: Veränderung und Verfahrenskoordination
Nur ein kleiner, einstelliger Prozentanteil des Baubestandes in Österreich entspricht den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen. Kaum ist ein Haus fertiggestellt, ist es in dieser Form gar nicht mehr bewilligungsfähig. Dabei hat ein Haus meist Jahrzehnte langen, wenn nicht Jahrhundert langen Bestand – und davon eine lange Zeit, wo keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Im Wesentlichen besteht der sogenannte Bestandsschutz, baurechtlich nennt man das den Konsens. Danach kann ein Gebäude in seinem Bewilligungszustand erhalten bleiben. Das Heranführen an aktuelle Bestimmungen und Schutzziele kann aber bei vergleichsweise geringen Anlassfällen notwendig werden.